handgpaeck_flugzeug

Deo im Flugzeug mitnehmen – das darf ins Handgepäck

Das Verreisen mit dem Flugzeug wird in den letzten Jahren immer komplizierter. Während man noch vor vielen Jahrzehnten problemlos zum Beispiel eine Nagelfeile oder eine Flasche mit einem Getränke im Handgepäck mit an Bord nehmen durfte, werden inzwischen deutlich schärfer Sicherheitsvorschriften erlassen. Nach diesen darf man nicht mal mehr ein Getränk problemlos mit sich führen. Man mag es glauben oder nicht: Auch für das Deo gelten inzwischen ganz neue Gesetze. Damit Ihr nächster Flug nicht zu einem unangenehmen Alptraum wird, haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Informationen zum Thema Kosmetik im Flugzeug zusammengetragen.

Was und wieviel darf an Kosmetik ins Handgepäck?

Erste Einschränkungen beim Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck gibt es bereits seit Ende 2006. Diese gelten für alle Flüge innerhalb der EU. Eine Füllmenge von 100 Milliliter darf auf keinen Fall überschritten werden. Dies gilt zum Beispiel für Rasierschaum und Sonnencreme ebenso wie für Duschgel und Zahnpasta. Dabei spielt es im Grunde genommen keine Rolle, ob sich in der 250 Milliliter-Tube Zahnpasta gerade einmal noch etwa 40 oder 50 Milliliter befinden, denn wichtig ist die Größe des Behältnisses, in dem sich das Produkt befindet.

Wenn Sie nun extra für den Urlaub ein neues Parfüm oder ein neues Duschgel gekauft haben, bedeutet dies nicht, dass Sie es nun doch zu Hause lassen müssen. Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder füllst Sie das Kosmetikprodukt in kleinere Behältnisse um, die ein Fassungsvermögen von nur maximal 100 Milliliter aufweisen, oder aber Sie verpackst es von vornherein im Koffer oder der Reisetasche, die im Laderaum des Flugzeugs deponiert wird. Zur Not können Sie auch ganz einfach alle benötigten Pflegeprodukte am Urlaubsort neu kaufen. Doch hat dies leider häufig den bitteren Beigeschmack, dass der Urlaub dadurch unnötig teuer werden kann.

Im besten Fall achten Sie bereits beim Kauf der Pflegeprodukte auf einen Hinweis, dass sie auch für das Handgepäck im Flugzeug geeignet sind. Viele Hersteller haben bereits auf die geänderten Flugbeförderungsbestimmungen reagiert und machen es ihren Kunden deshalb umso einfacher.

Wie müssen Kosmetikartikel verpackt werden?

Ganz gleich, ob Sie nun Zahnpasta, Parfüm oder Haarspray im Handgepäck oder dem Koffer verstauen möchten, jedes Produkt muss getrennt voneinander in einem gesonderten Plastikbeutel verpackt werden. Doch auch für diesen Plastikbeutel gibt es bestimmte Vorgaben, die strikt eingehalten werden müssen. So darf der Beutel etwa nur ein maximales Fassungsvermögen von nur einem Liter aufweisen. Außerdem muss er durchsichtig und wiederverschließbar sein. Im Handel sind spezielle Plastikbeutel mit einem Zip-Verschluss für Flugreisen erhältlich. Wenn Sie absolut auf Nummer sicher gehen möchten, dann greifn Sie gleich zu Probiergrößen. Diese können Sie problemlos im Handgepäck mitführen und haben sie stets sofort zur Hand.

Ganz wichtig: Verpacken Sie niemals mehr als zehn verschiedene Gegenstände mit je 100 Milliliter Flüssigkeit im Handgepäck. Denn alles darüber ist verboten.

Kosmetikgegenstände, die nicht ins Handgepäck dürfen

Nicht alles, was Kosmetik ist, dürfen Sie auf Flugreisen mit sich führen. Hier gibt es ganz klare Vorgaben. Dazu zählt beispielsweise die Nagelfeile ebenso wie auch die Nagelschere. Denn beides könnte, wenn man denn die Absicht hat, als Waffe dienen.

Auch Behälter, die unter Druck stehen, wie zum Beispiel ein Deo in der Spraydose, dürfen Sie grundsätzlich nicht im Handgepäck mitnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nur um eine kleine Dose mit nur 50 oder 100 Milliliter handelt. Das Spraydosen-Verbot gilt auch für Koffer und Reisetasche, die beim Check-In aufgegeben werden. Es ist also grundsätzlich verboten und wird rigoros aussortiert. Lassen Sie derartige Behältnisse daher am besten gleich zu Hause, um Ärger zu vermeiden und kein Geld in den Müll zu werfen, denn das Sicherheitspersonal des Flughafens macht hier kurzen Prozess und fordert eine sofortige Entsorgung solcher Gegenstände.

Artikelbild: © Africa Studio/Shutterstock.com