Parfum als Geschenk ins Ausland verschicken - Gefahrgut

Parfum als Geschenk ins Ausland verschicken – Gefahrgut

Ob zum Geburtstag, zu Weihnachten oder als kleine Aufmerksamkeit, Parfum ist ein beliebtes Geschenk. So kommt es nicht selten vor, dass ein teurer Duft liebevoll verpackt und per Post an die Lieben im Ausland verschickt wird. Beim Versand gilt es jedoch ein paar Punkte zu beachten, denn Parfüm gehört wie Silvesterfeuerwerk, Düngemittel und Gasdruckspraydosen zu den Gefahrgütern. Gefährliche Güter dürfen nicht per Postpaket versendet werden und für den Versand gilt es, spezielle Regeln zu berücksichtigen. Wir von onlinestore-john.de erklären, worauf Du beim Versand von Parfum achten solltest.

Was ist Gefahrgut und warum wird Parfum darunter klassifiziert?

Das Parfum gehört zu den Alltagsgegenständen. Viele Menschen gehen nicht ohne ihren Lieblingsduft aus dem Haus. Wie kann also das Parfum als Gefahrgut gelten? Die Antwort ist ganz einfach: Als Gefahrgut werden alle Versandgüter eingestuft, die während des Transports eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können, unabhängig davon, ob es sich hierbei um vermeintlich ungefährliche Gegenstände handelt. Grundsätzlich müssen alle Stoffe, die reizend, entzündlich, ätzend, giftig, umweltgefährdend oder krebserregend sind, als Gefahrgüter versendet werden. Auf den ersten Blick scheint ein Parfumflakon alles andere als gefährlich zu sein. Da Parfum jedoch zu einem Großteil aus Alkohol besteht, geht davon beim Versand eine nicht unerhebliche Brandgefahr aus. Wenn Du ein Parfum als Geschenk verschicken möchtest, dann musst Du dieses entsprechend als Gefahrgut kennzeichnen und sorgfältig verpacken.

Kennzeichnung von Gefahrgut

Das Versenden von Gefahrgut ist für Privatpersonen nicht ohne Weiteres möglich. Allerdings gelten hier je nach Transportunternehmen unterschiedliche Regelungen. So transportiert zum Beispiel die DHL keinerlei Gefahrgut, macht bei privaten Absendern jedoch Ausnahmen, wenn eine gewisse Menge nicht überschritten wird und die Verpackungs- und Versandauflagen erfüllt werden. Unabhängig davon, um welches Gefahrgut es sich handelt, muss dies auf der Verpackung entsprechend gekennzeichnet werden. In welcher Form diese Kennzeichnung erfolgen muss, erfährst Du beim jeweiligen Versandunternehmen. So gehst Du auf Nummer sicher und riskierst nicht, dass der Transport des Parfums abgelehnt wird.

Parfümflasche bruchsicher verpacken

Bei Gefahrgut ist es besonders wichtig, dass dieses sicher verpackt wird und im Falle einer Beschädigung nichts auslaufen kann. Die Verpackung sollte daher stabiler und belastungsfähiger sein als bei anderen Versandgütern. Zudem darf die Versandverpackung nicht aufreißen, platzen oder anderweitig beschädigt werden können. Bei flüssigen Gefahrgütern empfiehlt es sich, eine flüssigkeitsdichte Verpackung zu wählen, die einen Austritt der Flüssigkeit verhindert. Hier gelten aber ebenfalls je nach Versandunternehmen verschiedene Vorgaben. Viele Transportunternehmen stellen diese Informationen im Internet zur Verfügung, andernfalls hilft ein Anruf, um die benötigten Verpackungs- und Versandauflagen in Erfahrung zu bringen.

Risiko trägt der Versender

Wenn Du Dich für den Versand eines Parfums entscheidest, dann solltest Du im Vorfeld beachten, dass das Risiko in diesem Fall allein beim Versender liegt. Sollte der Flakon zu Bruch gehen und als Folge ein Brand entstehen, dann muss der Versender für den entstandenen Schaden aufkommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du das Parfum sehr gut verpackst, damit der Flakon keinen Schaden nimmt und heil beim Empfänger ankommt.

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